Der Vorgang ist eigentlich ganz simpel:
Da die Post meine fußläufig gelegene Filiale incl. Geldautomat geschlossen hat, hebe ich Bargeld von meinem Postbank-Girokonto nun 300 Meter weiter bei einer Filiale der Berliner Bank ab. Zur Cash Group gehörig, also für mich gebührenfrei.
Wenn dann ein paar Tage später eine Bagatellbuchung von Click & Buy kommt, geht diese zurück, mangels Deckung.
Sonderbar, denn mein Kontostand im Online-Banking sagt mir, daß noch genügend Deckung vorhanden ist.
Die Telefon-Hotline der Postbank wiederum weiß einen anderen Kontostand: Böse in den Miesen. Nämlich genau den doppelten Betrag, den ich in bar abgehoben hatte. Die Buchung wird zwar wertgestellt (also von meinem Guthaben abgezogen), aber aus den Vormerkungen für Buchungen nicht entfernt.
Die Erklärung? Die kam per Formbrief, nachdem ich mich beschwert hatte, denn Click & Buy berechnet für jede zurückgegangene Buchung 15 € Strafgebühr. – Man behalte sich bei Geldabhebungen im Ausland vor, den Betrag noch in den Vormerkungen zu behalten, für den Fall, daß noch Gebühren anfallen.
WTF? Ausland? Ich rief wiederum bei der Postbank an. Ja…., hieß es, da könne man nichts dafür. Da wären die anderen schuld, mit ihren Geldautomaten und Buchungssystemen. Das hätte es seit dem Jahreswechsel öfter gegeben, auch an Shell-Tankstellen. Man würde mittlerweile schon jeden Betreiber einzeln auf das Problem hinweisen, daß auf Grund einer Unstimmigkeit im Datenaustausch die Buchung nicht aus der Vormerkung entfernt werden könne. Ich könne aber anrufen, wenn mir das auffiele, die Mitarbeiter würden den Fehler dann manuell beheben.
Schön. Und was habe ich damit zu tun? Ich bin nur der Idiot, der Strafgebühr bei anderen Anbietern löhnt, wenn eine Lastschrift platzt. (Mal abesehen davon, daß ich das auch sehr peinlich finde.) Ich möchte nicht noch der Idiot sein, der die Postbank überwacht und darauf hinweist, daß sie ihrem Buchungssystem wieder einmal manuell auf die Sprünge helfen muß.
Nachdem mir das jetzt zum zweiten Mal passiert ist, wird es Zeit für einen sehr bösen Beschwerdebrief.